Breitbandinitiative Bayern - Amorbach
Stadt Amorbach 1. Zieldefinition Die Stadt Amorbach führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der "Richtlinie zur Förderungs der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. |
2. Unterversorgungssituation Amorbach ist eine Stadt im Landkreis Miltenberg mit etwas 4100 Einwohnern (Stand Dezamber 2009). Sie liegt am Rande des bayerischen Odenwaldes. Weitere wichtige Kenndaten:
Die Stadtteile sind nicht flächendeckend mit mind. 1 Mbits/s versorgt. Die Stadt Amorbach hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nr. 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Stadtteile ergibt. |
3. Zieldefinition Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Stadtteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. |
4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Stadtgebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandlinie. Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
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5. Besonderheiten im Auswahlverfahren 5.1. Bewertungskriterien
5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen. 5.3. Netzbetrieb Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten. |
6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 7. Fristen Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 11. Juni 2010 beim Breitbandpaten der Stadt Amorbach eingegangen sein (siehe Ziffer 9). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 28. Juni 2010 beim Breitbandpaten der Stadt Amorbach eingegangen sein (siehe Ziffer 9). |
8. Unterversorgung und erhöhter Bedarf Befragte Haushalte und Gewerbegbiete in der Stadt Amorbach
Weitere Informationen sind dem Breitbandexpose zu entnehmen. |
9. Ansprechpartner Ansprechpartner ist die Breitbandpatin Kerstin Armstroff-Poppe Stadtverwaltung Amorbach Kellereigasse 1 63916 Amorbach
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