Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung

Zur Erhaltung und Pflege der Bausubstanz des Stadtkernbereiches, dem in geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Hinsicht besondere Bedeutung zukommt, hat die Stadt Amorbach eine Baugestaltungssatzung erlassen, welche alle relevanten Themen rund um den Denkmalschutz beinhaltet:

– Denkmalschutzrelevante bauliche Vorgaben
– Informationen zum kommunalen Förderprogramm
– Steuerrechtliche Möglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen im Altstadtbereich
– Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die korrekte Antragsstellung
– uvm.

Um Antrags- oder Verfahrensfehler zu vermeiden, empfiehlt die Stadt Amorbach, bei Bauvorhaben in der Altstadt rechtzeitige Rücksprache mit dem Bauamt der Stadt Amorbach oder der unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Miltenberg) zu halten.

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