Informationen zur Parkregelung in Amorbach

Im Altstadtbereich in Amorbach bestehen sog. “Parkraumbewirtschaftungszonen”.

Diese Bereiche werden mit Verkehrszeichen zu Beginn und am Ende gekennzeichnet; innerhalb der Zonen gelten die durch Verkehrszeichnen genannten Regelungen.

 

Die Zonenregelung gilt zu folgenden Zeiten:

Montag – Freitag 9 – 18 Uhr

Samstag 9 – 12 Uhr

 

Sie dürfen innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkscheibe in nachfolgenden Straßen wie folgt parken:

Schüttstraße: 5 Stunden

Amtsgarten und Schloßplatz: 3 Stunden

übriger Zonenbereich: 2 Stunden

 

Außerhalb der o. g. Zeiten dürfen Sie auch ohne zeitliche Begrenzung im Zonenbereich parken.

Einen Überblick über den Zonenbereich finden Sie in der Grafik.

Falls Sie für längere Zeit parken möchten, empfehlen wir Ihnen den kostenfreien Altstadtparkplatz in der Dr.-F.-A.-Freundt Straße, für welchen keine Einschränkungen bestehen.

 

Für Anwohner der Altstadt besteht die Möglichkeit, einen sog. Anwohnerparkausweis zu beantragen, mit welchem in bestimmten Straßen im Zonenbereich ohne zeitliche Einschränkung geparkt werden darf. Nähere Informationen finden Sie hier: Anwohnerparkausweise

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