Informationen zur Parkregelung in Amorbach
Im Altstadtbereich in Amorbach bestehen sog. “Parkraumbewirtschaftungszonen”.
Diese Bereiche werden mit Verkehrszeichen zu Beginn und am Ende gekennzeichnet; innerhalb der Zonen gelten die durch Verkehrszeichnen genannten Regelungen.
Die Zonenregelung gilt zu folgenden Zeiten:
Montag – Freitag 9 – 18 Uhr
Samstag 9 – 12 Uhr
Sie dürfen innerhalb gekennzeichneter Flächen mit Parkscheibe in nachfolgenden Straßen wie folgt parken:
Schüttstraße: 5 Stunden
Amtsgarten und Schloßplatz: 3 Stunden
übriger Zonenbereich: 2 Stunden
Außerhalb der o. g. Zeiten dürfen Sie auch ohne zeitliche Begrenzung im Zonenbereich parken.
Einen Überblick über den Zonenbereich finden Sie in der Grafik.
Falls Sie für längere Zeit parken möchten, empfehlen wir Ihnen den kostenfreien Altstadtparkplatz in der Dr.-F.-A.-Freundt Straße, für welchen keine Einschränkungen bestehen.
Für Anwohner der Altstadt besteht die Möglichkeit, einen sog. Anwohnerparkausweis zu beantragen, mit welchem in bestimmten Straßen im Zonenbereich ohne zeitliche Einschränkung geparkt werden darf. Nähere Informationen finden Sie hier: Anwohnerparkausweise




