Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025

Kategorie: Allgemein

Die Gemeinden haben nunmehr alle Datensätze, die das Finanzamt übermittelt hat, eingelesen und verarbeitet. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide mit Gültigkeit ab 01.01.2025 werden zu Beginn des neuen Kalenderjahres per Post an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.

Die Stadt Amorbach sowie die Gemeinden Kirchzell, Schneeberg und Weilbach haben beschlossen, ihre Hebesätze zur Grundsteuer A und B unverändert ab 01.01.2025 festzusetzen.

Eine Veränderung der künftigen Grundsteuerhöhe lässt sich daher nur auf die vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträge zurückführen.

Für Fälle, bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt ein Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt. Dieses finden Sie hier auf der Homepage  oder können es gerne im Rathaus abholen.

Bitte prüfen Sie, ob der Grundsteuermessbetrag und die Steuernummer auf Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie von der Stadt erhalten, mit dem Messbetrag und der Steuernummer Ihres Bescheids vom Finanzamt übereinstimmt.

Bei Fragen zum Grundlagenbescheid des Finanzamtes sowie auch bei allen weiteren Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteueräquivalenzbetrages/ Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Haben Sie bereits Widerspruch bei Ihrem Finanzamt eingelegt, dann warten Sie bitte die Bearbeitung durch das Finanzamt ab.

Bei Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich Bescheidempfänger, Zahlungsleistendem oder zur Abbuchung/Überweisung wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung, Frau Ramona Hefner, Tel. 09373 209-23, oder Herrn Markus Bechert, Tel. 09373 209-20.

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