Die Otterbacher Straße im Abschnitt zwischen der Amorsbrunner Straße und der Abzweigung Schafhof befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Der Stadtrat und die Stadtverwaltung freuen sich daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die Otterbacher Straße in dem oben genannten Abschnitt saniert wird.
Die Sanierungsmaßnahme beginnt am 26.10.2026 und wird nach dem aktuellen Bauzeitenplan voraussichtlich am 19.11.2026 abgeschlossen sein.
Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Kispert-Bau GmbH aus Limbach beauftragt. Die bestehende Otterbacher Straße wird im Zuge der Sanierung nicht vollständig neu aufgebaut, sondern durch einen mehrschichtigen Asphaltaufbau instandgesetzt. Nach der Vorbereitung und dem Ausgleich der Bankette wird zunächst eine neue bituminöse Schicht aufgebracht und verdichtet. Anschließend erhält die Fahrbahn eine neue Asphaltdeckschicht.
Die Auftragssumme für die Baumaßnahme, die sich über eine Länge von ca. 1.000 m bzw. eine Fläche von ca. 4.000 m² erstreckt, beträgt rund 140.000 € brutto.
Die Sanierungsmaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt:
Bauabschnitt 1
Bereich: Einmündung Schafhof bis Einmündung Amorhof
(Der Zufahrtsbereich bleibt frei.)
Geplanter Zeitraum: 26.10.2026 bis 01.11.2026
Bauabschnitt 2
Bereich: Einmündung Amorhof bis zur Amorsbrunner Straße
Geplanter Zeitraum: 02.11.2026 bis 18.11.2026
Die Stadtverwaltung möchte die Bürgerinnen und Bürger vorab über die Sanierungsmaßnahme sowie über die Zufahrtsregelung informieren.
Zufahrtsregelung
Für die Anlieger des Amorhofes ist die Zufahrt während des 1. Bauabschnitts weiterhin über die Otterbacher Straße möglich.
Während des 2. Bauabschnitts erfolgt die Zufahrt über die B47, Abzweigung Waldweg in Richtung Amorhof. Die Abfahrt erfolgt über die Weiterführung der Otterbacher Straße bis zur Abzweigung Waldweg über den Tannenbuckel nach Kirchzell.
Lagepläne sowie eine Übersicht zu den Umleitungsstrecken finden Sie hier: https://www.amorbach.de/wp-content/uploads/2026/07/26-08-13_Anliegerinformationen_Umleitungen_Bauabschnitte.pdf.
Bei Rückfragen zur Baumaßnahme können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung wenden.



