„Auf Antrag gibt es einen Anwohnerparkausweis, welcher in bestimmten Bereichen zum unbegrenzten Parken in der Altstadt berechtigt. Antragsberechtigt sind Bewohner (Hauptwohnsitz) und Gewerbetreibende folgender Straßen:
Schloßplatz, Amtsgarten, Schüttstraße, Schmiedsgasse, Boxbrunner Straße (bis Haus Nr.23), Steinerne Brücke, Löhrstraße, Geisgraben, Marktplatz, Bädersweg, Miltenberger Straße, Freihof, Kalte Gasse, Kellereigasse, Johannisturmstraße, Pfarrgasse, Oberes Tor, Schenkgasse, Kirchplatz und Bahnhofstraße
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