Die Stadt Amorbach ist nach der Straßenverkehrsordnung zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und die Erteilung von Verkehrsbehördlichen Anordnungen wie zum Beispiel die Straßenverkehrsregelung auf Ortstraßen oder die Erteilung einer kurzfristigen Straßensperrung.
