In Einzelfällen erteilt die Stadt Amorbach Ausnahmegenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse 2. Diese werden unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Bestellung einer Brandsicherheitswache gewährt.
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In Einzelfällen erteilt die Stadt Amorbach Ausnahmegenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse 2. Diese werden unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Bestellung einer Brandsicherheitswache gewährt.