Feuerwerk, Anzeige und Genehmigung

Ansprechpartner:
Tobias Laske

Abteilung:
Ordnungsamt

Zimmer:
0.03

Telefon:
09373 / 209-22

E-Mail:

In Einzelfällen erteilt die Stadt Amorbach Ausnahmegenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse 2. Diese werden unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Bestellung einer Brandsicherheitswache gewährt.

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