In Einzelfällen erteilt die Stadt Amorbach Ausnahmegenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse 2. Diese werden unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Bestellung einer Brandsicherheitswache gewährt.

In Einzelfällen erteilt die Stadt Amorbach Ausnahmegenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz zum Abbrennen von Feuerwerken der Klasse 2. Diese werden unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Bestellung einer Brandsicherheitswache gewährt.