Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.
Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.