Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen, ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes, kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.

Für die dauerhafte Erlaubnis, eine Schank- und Speisewirtschaft zu führen, ist das Landratsamt Miltenberg zuständig. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, z. B. anlässlich eines Vereinsfestes, kann bei der Stadt Amorbach beantragt werden.