Die Stadt Amorbach hat fünf Eigenjagdreviere, welche verpachtet werden. Ebenfalls ist die Stadt Amorbach für das Jagd- und Wildschadensersatzverfahren zuständig. Die Anzeige eines Schadens muss in jedem Fall schriftlich, d.h. per Post oder Fax, bei der Stadt Amorbach eingehen. Dann wird das Verfahren eingeleitet.
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