Die Stadt Amorbach hat fünf Eigenjagdreviere, welche verpachtet werden. Ebenfalls ist die Stadt Amorbach für das Jagd- und Wildschadensersatzverfahren zuständig. Die Anzeige eines Schadens muss in jedem Fall schriftlich, d.h. per Post oder Fax, bei der Stadt Amorbach eingehen. Dann wird das Verfahren eingeleitet.
