Für öffentliche Verkehrsflächen kann bei der Stadt Amorbach eine Sondernutzung beantrag werden. Diese ist z. B. notwendig bei:
- Nutzung von öffentlicher Fläche durch Gastronomie
- Aufstellung von Blumenkübeln, Sitzbänken o.ä.
- Anbringung von Plakaten/Werbetafeln