Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werden alle Wege und Plätze, die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, für diese gewidmet. Das Verzeichnis über diese öffentlichen Wege ist im Rathaus einsehbar.

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werden alle Wege und Plätze, die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, für diese gewidmet. Das Verzeichnis über diese öffentlichen Wege ist im Rathaus einsehbar.