Nach Art. 18 der Gemeindeordnung ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Dieser Verpflichtung ist man bisher immer…
Ein flammender Appell an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft Innerhalb kürzester Zeit haben die behördlichen Auflagen im Zuge der Corona-Krise die gesamte Veranstaltungswirtschaft an…
Nach Art. 18 der Gemeindeordnung ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Dieser Verpflichtung ist man bisher immer…
Ein flammender Appell an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft Innerhalb kürzester Zeit haben die behördlichen Auflagen im Zuge der Corona-Krise die gesamte Veranstaltungswirtschaft an…
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